Teilkaskoversicherung

sicherheit mit teilkaskoDie bekannteste Autoversicherung ist und bleibt die KFZ Haftpflichtversicherung. Doch sie ist nicht die einzige, die beim Kauf eines Autos abgeschlossen wird. Auch wird gerne die sogenannte Teilkaskoversicherung in Anspruch genommen. Es ist eine freiwillige Versicherung, die eine Ergänzung zur Haftpflichtversicherung darstellt.

Welche Dinge sind bei der Teilkaskoversicherung abgesichert?

Die zusätzliche Versicherung beinhaltet ganz andere Leistungen, als die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für das Auto. So sind vor allem Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert. Schäden, die an einem Fremdfahrzeug entstehen, deckt eine Teilkaskoversicherung nicht ab. Daher kann man sich merken, dass eine Teilkaskoversicherung vor allem Schäden, wie Naturereignisse abdeckt. Darunter fallen Hagel, Sturm, Blitz und Feuer sowie Kollisionen mit Haarwild. Das Gleiche gilt, wenn der Marder umherschleicht und hier Kabel zerbeißt oder andere Schäden anrichtet. Wird ins Auto eingebrochen oder gibt es einen Diebstahl und es entstehen dabei Schäden am Auto, dann übernimmt dies ebenfalls die Teilkaskoversicherung.

Ganz anders sieht es jedoch mit Vandalismus und Schäden, den man am Fahrzeug selbst verursacht aus, diese werden nicht von der Teilkaskoversicherung übernommen. Wird ein Unfall verursacht und das eigene Auto kommt ebenfalls zu schaden, dann hat man leider Pech, die Teilkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur nicht. Wer sich dafür ebenfalls absichern möchte, der muss die Versicherung ergänzen und eine Vollkaskoversicherung abschließen.

Ist es ratsam, für jedes Auto eine Teilkaskoversicherung abzuschließen?

Es spielt grundsätzlich keine Rolle, wie alt das Auto ist, denn die Teilkaskoversicherung schließt viele Schäden ab. Tritt ein Schaden auf, dann gilt es, diesen schnell bei der Versicherung zu melden. In der Regel wird bei einer Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung mit vereinbart. Oft liegt diese bei 150 Euro. Sollte daher ein Schaden darunter liegen, braucht man diesen nicht der Teilkaskoversicherung zu melden. Erst Kosten, die höher liegen, sind zu melden, damit diese erstattet werden. Gut zu wissen ist, dass man im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung bei Inanspruchnahme der Teilkaskoversicherung nicht zurückgestuft werden kann.

Berechnung des Beitrages

Für die Berechnung des Beitrages spielen mehrere Faktoren eine wichtige Rolle. Dabei fließen die Typklasse und auch die Regionalklasse mit ein und legen die Höhe der Versicherungsprämie fest. Die Typenklasse ist eine Kategorie, die von den Anbietern festgelegt wurde. Hierbei werden die Fahrzeugtypen in Klassen eingeteilt, je nachdem wie oft ein Fahrzeugtyp in Schadensfälle verwickelt war. Hat man ein Fahrzeugtyp, was in der Typenklasse als schlecht katalogisiert wurde, weil es oft gestohlen wird, dann kann man davon ausgehen, dass auch der Beitrag höher ist, als ein anderer Fahrzeugtyp.berechnung prämie kfz versicherung

Ähnlich ist auch die Regionalklasse zu verstehen. Hier sind die Regionen wieder verschieden und die Beiträge können höher oder niedriger sein. Neben Regional- und Typklasse gibt es noch weitere Faktoren bei der Berechnung der Teilkaskoversicherung. Dabei spielen das Alter des Versicherten und dessen Erfahrung ebenso eine Rolle, wie die gefahrenen Kilometer im Jahr. Einen weiteren Einfluss auf die Höhe der Teilkaskoversicherung kann auch der Abstellort des Autos sein.